Beurlaubung, Fronturlaub und Urlaubsüberwachung

  • Hallo zusammen!
    Ich habe gestern im LdW gelesen, daß die 82.Inf.Div. von
    8/40 - 2/41 komplett beurlaubt war. D.h. die Leute
    wurden einfach ein halbes Jahr nach Hause geschickt?!
    Und warum?
    Dank und Grüße, Katja.

  • Hallo!

    Nach dem Ende des Westfeldzuges sollten 35 Divisionen aufgelöst werden. Am 13. Juli 1941 wurde aber durch den Oberbefehlshaber des Heeres erbeten, etwa die Hälfte der Divisionen nur zu beurlauben, um sie jederzeit wieder zur Verfügung zu haben. Von diesen Divisionen blieben Stämme erhalten , während ca. 60% der Mannschaften in die Rüstungsindustrie und Landwirtschaft beurlaubt wurde. Es wurden also nur 17 Divisionen aufgelöst und 18 Divisionen beurlaubt.
    Die 18 Divisionen waren 81; 82; 83; 88; 93; 94; 95;96; 98; 205; 206; 207; 212; 213; 218; 221; 239 und 246.

    MfG
    Jan Evers

  • Hallo,
    anbei ein Beispiel eines "Urlaubs- Merkblatt"


    Merkblatt für die Arbeitsurlauber "Rü 40"

    1. Urlaub
    a) Die Beurlaubung erfolgt bis auf weiteres und unverzüglich nach Eintreffen durch den zuständigen Truppenteil.

    b) Der Urlauber erhält einen "besonderen Urlaubsschein" (blau) mit der Kennziffer "Rü 40", dieser hat Gültigkeit als Fahrtausweis für Hin- und Rückreise zum und vom Arbeitsort, ohne Lösen jeder weiteren Fahrkarte. Er gilt gleichzeitig als Personalausweis für den Urlauber.


    2. Bekleidung
    a) Der Urlauber gibt die von seinem Feldtruppenteil mitgebrachte Bekleidung und Ausrüstung beim Ersatztruppenteil gegen Empfangsbescheinigung ab.

    b) Er erhält für die Dauer des Urlaubs vom Ersatztruppenteil einen Marschanzug bestehend aus: 1 Feldmütze, 1 Feldbluse mit Kragenbinde, 1 lange Tuchhose, 1 Mantel, 1 Schlupfjacke, 2 Hemden, 1 Paar Schnürschuhe, 2 Unterhosen, 2 Paar Strümpfe, 1 Koppel mit Schloss und Tasche, 1 Wäschebeutel, 1 Gasmaske.

    c) Bei Berufsausübung ist dem Urlauber das Tragen von Uniform verboten. Im übrigen ist während des Wirtschaftsurlaubes Tragen von Uniform freigestellt. Meldungen bei militärischen Dienststellen haben grundsätzlich in Uniform zu erfolgen. Uniform darf nur in sauberem, vorschriftsmäßigen Zustand getragen werden.

    d) Der Urlauber haftet für die Vollzähligkeit der ihm überlassenen Bekleidung und Ausrüstung und für deren pflegliche Behandlung. Notwendige Instandsetzung ist vom Beurlaubten bim nächsten Ersatztruppenteil zu beantragen.

    e) Der Urlauber erhält bei nachgewiesenem Bedarf zur Ergänzung der Zivil- und Berufskleidung auf Antrag Bezugsscheine durch das für den Wohnort zuständige Wirtschaftsamt.


    3. Wehrdienstverhältnis
    Der Urlauber bleibt auch während des Arbeitsurlaubs Soldat und ist seinem Ersatztruppenteil in disziplinärer und gerichtlicher Beziehung unterstellt. Bei Arbeitsverwendung außerhalb des Wehrkreises des Ersatztruppenteils untersteht der Urlauber dem örtlich zuständigen Wehrmeldeamt.


    4. Meldungen
    a) Spätestens am dritten Tag nach Urlaubsbeginn hat sich der Urlauber beim zuständigen Arbeitsamt zu melden, das ihm seinen Arbeitsplatz zuweist. Die zugewiesene Arbeit ist unverzüglich aufzunehmen.

    b) Innerhalb 48 Stunden nach Eintreffen am Arbeitsort ist persönliche Meldung beim zuständigem Wehrmeldeamt unter Vorlage des Urlaubsscheins erforderlich.

    c) Der Urlauber meldet schriftlich dem Ersatztruppenteil Arbeitsstelle und genaue Wohnungsanschrift. Gleichzeitig übersendet er die vom zuständigen Arbeitsamt gestempelte Bescheinigung des Arbeitgebers über die erfolgte Arbeitsaufnahme. Liegt diese Meldung spätestens 10 Tage nach Arbeitsaufnahme dem Ersatztruppenteil nicht vor, erfolgt Rückberufung zum Ersatztruppenteil.

    d) Beim Wechsel des Arbeitsortes ist dem zuständigen Wehrmeldeamt und Ersatztruppenteil schriftlich Meldung über die erfolgte Arbeitsaufnahme zu erstatten. Falls ein anderes Wehrmeldeamt zuständig wird, ist persönliche An- und Abmeldung erforderlich. Der Ersatztruppenteil übersendet einen neuen Urlaubsschein für die Rückfahrt vom neuen Arbeitsort zum Standort des Ersatztruppenteils gegen Rückgabe des alten Urlaubscheines.

    e) Wer diese Meldungen unterlässt oder verabsäumt, wird nach den wehrgesetzlichen Bestimmungen (unerlaubte Entfernung) bestraft.


    5. Wirtschaftliche Bestimmungen
    a) Wehrsold wird bis Ende des Monatsdrittels gezahlt, in dem die Arbeitsaufnahme erfolgt.

    b) Kriegsbesoldung wird tageweise bis zum Tage der Arbeitsaufnahme gewährt.

    c) Anspruch auf Heeresverpflegung fällt mit dem Tage der Arbeitsaufnahme fort und beginnt mit dem Tage des Wiederantritts des Truppenteils.

    d) Familienunterhalt wird bei Verwendung in nicht selbstständiger Beschäftigung den familienunterhaltsberechtigten Angehörigen bis zum Tage der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung, längstens jedoch für die Dauer von 2 Wochen vom Beginn der Arbeitsaufnahme fortgewährt.

    e) Die Beurlaubten sind arbeits-, fürsorge- und versorgungsrechtlich als Arbeiter, Angestellte, Betriebsführer im eigenen Betrieb oder selbstständig im freien Beruf anzusehen. Ihre Bezahlung, soweit sie nicht ein selbstständige Tätigkeit ausüben, regelt sich nach der für den betr. Betrieb geltenden Tarifordnung oder sonstigen Regelung, sie unterliegen damit den allgemeinen Vorschriften der Sozialversicherung. Ansprüche auf Heilfürsorge können nur gegen den zuständigen Träger der Sozialversicherung geltend gemacht werden. Heilfürsorge der Wehrmacht wird für die Dauer der Arbeitsleistung gegen Entgelt nicht mehr gewährt.


    6. Rückberufung vom Urlaub
    Der Urlauber kann jederzeit schriftlich, durch Rundfunk oder Presse zurückberufen werden. (Aufruf der Kennziffer "Rü 40"). Er meldet sich dann innerhalb kürzester Frist beim Ersatztruppenteil.


    7. Politische Betätigung
    Teilnahme des Urlaubers am Dienst SA- Wehrmannschaften und Haupt- und ehrenamtliche Ausübung politischer Betätigung ist gestattet.


    8. Auftreten in der Öffentlichkeit
    Haltung, Disziplin- und Wahrung der Soldatenehre ist erstes Gebot des Urlaubers. Äußerste Vorsicht bei Gesprächen, auch gegenüber Arbeitskameraden und nächsten Angehörigen.


    9. Sonstiges
    In allen Zweifelsfragen wendet sich der Urlauber (Unteroffiziere und Mannschaften) an das zuständige Wehrmeldeamt, Res.Offz.Anw- an das zuständige Wehrbezirkskommando.


    Dieses Merkblatt ist aufzubewahren und nach Rückkehr vom Urlaub mit Urlaubschein beim Ersatztruppenteil wieder abzugeben.


    Landser

  • Vielen Dank, Jan, das war genau das, was ich wissen wollte!
    Interessantes Dokument, Landser! Schöner "Urlaub"! Aber
    besser als Front wahrscheinlich...
    Herzliche Grüße, Katja.

  • Hallo.

    Im KTB der 69.ID finde ich folgenden Eintrag am 10.07.´43 :

    "....
    Der starken seelischen Belastung,der die Truppe durch die anhaltende
    Bombardierung Westdeutschlands durch amerikanisch - englische Bomberverbände unterworfen ist,wird durch großzügigste Gewährung von Bombenurlaub entgegengewirkt....."

    Mein Großonkel bekam ´43 im Januar und September jeweils
    2 Wochen Fronturlaub.

    war dies eine gängige Praxis an der Ostfront ?


    Gruß
    Jan

    suche alles über das Gebirgs-Jäger-Regiment 756

  • Hallo Jan,


    soweit ich weiss ja. Wenn es möglich war.

    Wenn man nicht weiss was Zuhause los ist ist die Kampfmoral schnell im Eimer.

    Also reiner Eigennutz.

    Gruss Dieter

  • Hallo und danke, Dieter.

    Ich hatte angenommen,daß bei einer Btl.-Stärke von rund 200 Mann eher etwas weniger Urlaub gegeben wurde.

    Ich hätte aber genausowenig gedacht,daß mitten in den Abwehrkämpfen im April ´43 die "Osterruhe" eingehalten wurde.


    Gruß
    Jan

    suche alles über das Gebirgs-Jäger-Regiment 756

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztens gelesen, daß lt. Verfügung OKW v. 09.01.1942 (L.V. 42, 171) die aus dem Osten beurlaubten Mannschaften auf der Hin- und Rückfahrt Schusswaffen tragen durften - nicht aber im Heimatkriegsgebiet.

    Hierzu hätte ich einige nähere Erläuterungen, wenn jemand etwas mehr darüber weiss:

    1.) Handelte es sich bei den Schusswaffen nur um den Karabiner oder auch um die dienstl. zugeteilte MP ?

    2.) Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Heimatkriegsgebiet" ?

    3. Wie war die Reglung vor dem 09.01.1942 ? Fuhren die Soldaten ohne ihre Waffen von der Front im Osten aus in den Heimaturlaub nach Hause ? Wenn ja, wie sah dies in der Praxis aus ?

    4.) Gab es für andere Frontgebiete (z.B. Nordafrika) ähnliche Bestimmungen ?

    Gruss

    Walter

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    Diensthunde der Wehrmacht

    Luftwaffen Bau Bataillone, insbesonders 115/III (K)

  • Hallo Walther,
    habe im Urlaub das Buch Endstation Moskau, Tagebuch eines Frontarztes gelesen. Dort wird beschrieben daß die Urlauber von der Herresgruppe Mitte nur noch bewaffnet in die Heimat fahren durften. Grund dafür waren die häufigen Partisanenüberfälle auf die Züge und Eisenbahnstrecken. Es wurden hier auch vor die Lokomotiven zwei Waggons gekoppelt, der erste war leer und der zweite mit Schienenmaterial beladen, um nach einem Partisanenüberfall schnell weiterzukommen.
    Dabei hat jeder Soldat, nach seinem Dienstrang, seine Waffe (Handfeuerwaffe - Pistole, Karabiner, Maschinenpistole) mitgeführt.
    In der Kommandantur des Heimatbahnhofes musste die Waffe entladen werden und durfte auch nicht geführt werden. Wie das bei den Offizieren mit ihren Pistolen war entzieht sich meiner Kenntniss.
    Gruß Andreas

  • Hallo Andreas,

    danke für diese Mitteilungen. Weißt du zufällig auch, ob die Waffen der Soldaten, wenn sie denn zu hause waren, an einem bestimmten Ort abgegeben werden mussten (z.B. naheliegende Kaserne o.ä.) oder ob sie sie legidlich "sicher zu hause aufbewahrt" sein mussten ? Nicht jeder Bahnhof hatte eine Kommandantur, oder ?
    Mein Opa war im Bereich der Heeresgruppe Mitte tätig.

    Gruss

    Walter

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    Edited 2 times, last by walstrop (July 3, 2007 at 1:35 PM).

  • Hallo Leute !

    Quote

    Original von Remontenreiter
    Grund dafür waren die häufigen Partisanenüberfälle auf die Züge und Eisenbahnstrecken.

    Diese Begründung ist mehr als nur einleuchtend, da es die Partisanen vorallem auf die Lahmlegung der Logistik abgesehen haben.

    Zu der Bewaffnung.
    Ich habe bis jetzt nur von Karabinern gehört, die von Soldaten während eines Heimaturlaubes mit nach Hause bekommen haben.
    Die Maschinenpistolen (vorallem MP 40) waren ja nie in gewünschten Zahlen an der Front vorrätig, deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass diese beim WuG bei der Fronteinheit zurück blieben und dort gegen Karabiner eingetauscht wurden.

    Der Vater des Lebensgefährtens meiner Mutter hat bei einem Fronturlaub mal seinen Kar 98 so gut versteckt, dass er ihn nicht mehr gefunden hat.
    Gab dann halt mächtig Ärger, aber er hat nun nen fast neuen Kar 98k zuhause im Waffenschrank stehen. :D

    Wie ich in dem Buch "Im Auge des Jägers" mal gelesen habe, mußte der Scharfschütze beim Heimaturlaub mit anschließendem Lehrgang auch sein Scharfschützengewehr beim WuG zurück lassen und bekam dafür glaub nen Karabiner mit heim.

    Rheinemtall

    "Die Sehnsucht nach der Heimat wächst mit dem Quadrat der Entfernung."
    (In Memorie of Jürgen Oesten † 05.08.2010)

  • Hi Andreas,

    gehört zwar nicht zum Thema, trotzdem:
    lohnt sich das Buch zu kaufen? (gibt es nicht auszuleihen in Berlin!)

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

    Edited 2 times, last by kkn (July 3, 2007 at 5:34 PM).

  • Hallo zusammen,
    "Adler sen." ist (als Offz.) "bewaffnet" zu Hause gewesen...
    Gruß & Horrido
    T.A.K.

    Wer verurteilt kann irren – wer verzeiht irrt nie.

  • Quote

    Original von walstrop
    Hallo Andreas,

    danke für diese Mitteilungen. Weißt du zufällig auch, ob die Waffen der Soldaten, wenn sie denn zu hause waren, an einem bestimmten Ort abgegeben werden mussten (z.B. naheliegende Kaserne o.ä.) oder ob sie sie legidlich "sicher zu hause aufbewahrt" sein mussten ? Nicht jeder Bahnhof hatte eine Kommandantur, oder ?
    Mein Opa war im Bereich der Heeresgruppe Mitte tätig.

    Gruss

    Walter

    Hallo Walter,

    ich habe im März 1944 10 Tage Sonderurlaub gehabt und bin mit einer Pistole P38 nach Hause gefahren. Dort musste ich mich beim Wehrmeldeamt melden und dort meine Waffe abgeben. Am Ende des Urlaubs musste ich mich dort wieder abmelden und erhielt meine Waffe wieder ausgehändigt.


    Gruß Erich

    Edited once, last by Gast 1 (July 3, 2007 at 9:07 PM).

  • Hallo Kordula,
    das Buch ist sehr empfehlenswert. Es beschreibt die anfängliche Euphorie mit der unsere Soldaten nach Russland einmarschiert sind und je weiter der Feldzug fortschritt wird die Machtlosigkeit gegen Mensch und Natur klar.Der Autor beschreibt die Frontabschnitte in denen er eingesetzt war und die Möglichkeiten der Behandlung von Verwundeten in allen Situationen. Ein Buch das unsere sogenannten Historiker (ZDF) vielleicht auch mal lesen sollten.
    Gruß Andreas

  • Hi Andreas,

    genau das hatte ich gehofft; werde Buch kaufen (danke - cisco).

    Ist der Titel schon in den Buchempfehlungen?
    hier ist das ja nicht so ganz richtig.

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

    Edited once, last by kkn (July 4, 2007 at 10:49 AM).

  • Ich kann mich auch noch daran erinnern das ich einmal ein Bild meines Großvaters, mütterlicher Seite, gesehen habe, auf dem er mit dem Karabiner in der Hand vor dem Haus verabschiedet wurde. Ich erinnere mich noch daran weil der Ausdruck in seinem Gesicht nicht gerade von Freude gezeichnet war, er mußte zurück zur Heeresgruppe Mitte. Heute weiß ich warum.

    mfg matthias

  • Hallo Erich (veteran43),

    danke für die Mitteilung "aus berufenem Munde".
    Weißt du vielleicht auch, wie es bei einem Lehrgang aussah ? Mein Gr0ßvater trat am 14.12.1942 einen Lehrgang in der Adolf-Hitler-Kaserne in Magdeburg an und reiste von Smolensk aus dorthin. Kann es sein, daß er seine Waffe (ich weiß nicht welche) in der Kaserne abgeben mußte, in der er am Lehrgang teilnahm oder gab es für Lehrgangsteilnehmer eine andere Regelung ?

    Hallo rheinmetall,

    das mit der MP leuchtet mir ein, ich frage aber noch einmal meinen Vater, welche Waffe mein Großvater mit nach Hause genommen hatte.


    Gruss

    Walter

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